PPP - Begriffsdefinition

Public Private Partnership (oder ÖPP Öffentlich-Private Partnerschaften)
Im Rahmen von Public Private Partnership wird ein Vertrag zwischen der öffentlichen Hand und einem Privaten Partner geschlossen, der sich verpflichtet, auf eigenes Risiko und eigene Rechnung eine öffentliche Einrichtung zu planen, zu bauen, zu erweitern oder zu sanieren, zu finanzieren und über einen bestimmten Zeitraum zu betreiben. Im Gegenzug erhält der Private Partner von der öffentlichen Hand ein jährliches Entgeld und/oder darf ggf. vereinnahmte Eintrittsgelder aus dem Betrieb der Einrichtung behalten.