Vergabeverfahren nach VgV / Elektronische Vergaben (E-Vergaben)
Seit der Novellierung des Vergaberechts im Jahr 2016 sind die Ausschreibungsverfahren öffentlicher Auftraggeber noch stärker formalisiert und müssen elektronisch abgewickelt werden. Deren vergaberechtssichere Durchführung ist Teil unserer tagesgeschäftlichen Projektarbeit.
Dies betrifft sowohl Vergabeverfahren für Dienstleistungsaufträge, wie z. B. Planerleistungen, nach VgV (Vergabeverordnung) als auch die Abwicklung von Ausschreibungen für Baugewerke auf elektronischen Vergabeplattformen.
Wir bieten diese Leistungen bereits seit Jahren als „Einzeldienstleistung“ an und verfügen mit einer Vielzahl erfolgreich abgewickelter Vergaben über erhebliche Erfahrung, die sich unter anderem darin wieder spiegelt, dass wir in der Liste der eingetragenen VgV-Berater der Bayerischen Ingenieurekammer geführt sind.